Seit dem 01. Januar 2026 beträgt der Mindestlohn 13,90 Euro. Damit erhöht sich auch die Einkommensgrenz für Minijobs auf 603,– Euro/Monat.
Der gesetzliche Mindestlohn ist ein allgemeiner, flächendeckender Mindestlohn für ganz Deutschland. Er gilt, mit wenigen Ausnahmen, für alle Arbeitnehmer*innen..
Es gibt allerdings folgende Ausnahmen:

