Seit dem 01. Januar 2024 beträgt der Mindestlohn 12,41 Euro. Damit erhöht sich auch die Einkommensgrenze für Minijobs auf 538,– Euro/Monat.
Ab 01. Januar 2025 steigt er auf 12,82 Euro und die Einkommensgrenze für Minijob auf 556,– Euro/Monat. Der gesetzliche Mindestlohn ist ein allgemeiner, flächendeckender Mindestlohn für ganz Deutschland. Er gilt, mit wenigen Ausnahmen, für alle Arbeitnehmer*innen.
Es gibt allerdings folgende Ausnahmen: