Mindestlohn

Seit dem 01. Januar 2024 beträgt der Mindestlohn 12,41 Euro. Damit erhöht sich auch die Einkommensgrenze für Minijobs auf 538,– Euro/Monat.
Ab 01. Januar 2025 steigt er auf 12,82 Euro und die Einkommensgrenze für Minijob auf 556,– Euro/Monat. Der gesetzliche Mindestlohn ist ein allgemeiner, flächendeckender Mindestlohn für ganz Deutschland. Er gilt, mit wenigen Ausnahmen, für alle Arbeitnehmer*innen.

Es gibt allerdings folgende Ausnahmen:

  • Auszubildende – unabhängig von ihrem Alter – im Rahmen der Berufsausbildung,
  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit,
  • Praktikant*innen, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung stattfindet,
  • Praktikant*innen, wenn das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauer von drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder Aufnahme eines Studiums dient,
  • Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zu einer Berufsausbildung oder an einer anderen Berufsbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen,
  • ehrenamtlich Tätige.