Übungsleiter

Unter der Übungsleiterpauschale versteht man eine Vergünstigung nach § 3 Nr. 26 des deutschen Einkommensteuergesetzes.

Die von der Übungsleiterpauschale erfassten begünstigten Tätigkeiten sind:

  • Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare Tätigkeiten
  • künstlerische Tätigkeiten
  • Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen.

Die begünstigten Tätigkeiten müssen im Dienst einer gemeinnützigen Organisation erfolgen.

Einnahmen sind bis zu einer Höhe von jährlich 3000,– Euro steuer- und sozialversicherungsfrei.

Wichtig: Der Freibetrag von 3000,– Euro gilt für ein gesamtes Jahr und sollten von mehreren Arbeitgebern Einnahmen nach § 3 Nr. 26 vorliegen, werden die Beträge aufaddiert.

Anmeldeverfahren

Da Einnahmen nach § 3 Nr. 26 steuer- und sozialversicherungsrechtlich nicht meldepflichtig sind, müssen sie nicht über unsere städtische Personalabteilung gemeldet bzw. erfasst werden.

Wir, als Arbeitgeber müssen folgende rechtliche Daten erfassen und für eine Prüfung bereithalten:

  • Name
  • Adresse
  • ausgezahlter Betrag / Jahr (übernimmt unsere Personalabteilung)

Der benötigte Vordruck zur Anmeldung steht hier zum Download bereit):

Bestätigung zur Auszahlung einer Übungsleiterpauschale

Dieser Vordruck ist immer jährlich vom Übungsleiter auszufüllen.

Den ausgefüllten Vordruck bitte als PDF an personalverwaltung@taw-trier.de senden und das Original in einem eigens dafür angelegten Ordner vor Ort abheften.