Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

Ab einem Verdienst über 538,– Euro/Monat und eine von vornherein längeren Beschäftigung als 3 Monate ist das Arbeitsentgelt kranken-, renten-, unfall-, pflegeversicherungspflichtig.

Info:
Im Minijob (Verdienst im Übergangsbereich von 538,01 Euro bis 2.000,– Euro/Monat) werden die Sozialabgaben Stufenweise abgemildert.

Anmeldeverfahren

Die benötigten Vordrucke zur Anmeldung stehen hier zum Download bereit:

Die ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen entweder per Mail an personalverwaltung@taw-trier.de

und/oder per Brief an:

treffpunkt am weidengraben e.V.
Personalverwaltung
Am Weidengraben 31a
54296 Trier

Hier erfolgt dann das Anlegen einer Personalakte und entsprechende Aufbewahrung im Personalschrank.