Ab einem Verdienst über 556,– Euro/Monat und eine von vornherein längeren Beschäftigung als 3 Monate ist das Arbeitsentgelt kranken-, renten-, unfall-, pflegeversicherungspflichtig.
Info:
Im Minijob (Verdienst im Übergangsbereich von 556,01 Euro bis 2.000,– Euro/Monat) werden die Sozialabgaben Stufenweise abgemildert.